Allgemeine Geschäftsbedingungen der Mavrogiannis + Nordwald GmbH
Stand: Juni 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Verträge, Lieferungen und Leistungen der Mavrogiannis + Nordwald GmbH, nachfolgend „M+N“ genannt, gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, soweit sie wirksam einbezogen wurden und keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, M+N stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn M+N in Kenntnis abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos ausführt.
Individuelle Vereinbarungen zwischen M+N und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von M+N sind, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, dreißig Tage ab Angebotsdatum gültig. Maßgeblich ist der im Angebot beschriebene Leistungsumfang.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von M+N innerhalb der Annahmefrist annimmt oder wenn M+N einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Als Textform genügt insbesondere eine E-Mail.
Mündliche Absprachen und Änderungen werden aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform bestätigt. Individuelle Abreden bleiben hiervon unberührt.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
3. Leistungsumfang und Mehraufwand
M+N erbringt Leistungen im Bereich Gestaltung, Kommunikation, Konzeption, Reinzeichnung, digitaler Medien, technischer Umsetzung und verwandter Leistungen nach Maßgabe des jeweiligen Angebots oder der jeweiligen Auftragsbestätigung.
Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den dazugehörigen Leistungsbeschreibungen. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags.
Änderungswünsche, zusätzliche Leistungen, zusätzliche Abstimmungen, nachträgliche Korrekturen, alternative Entwurfsrichtungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs können als Mehraufwand berechnet werden. M+N weist den Kunden auf absehbaren Mehraufwand hin, sobald dieser erkennbar wird.
M+N ist berechtigt, Auftragserweiterungen oder Änderungen abzulehnen, wenn sie zu einer erheblichen Veränderung des vereinbarten Leistungsumfangs, der Zeitplanung oder der wirtschaftlichen Grundlage des Auftrags führen würden.
4. Durchführung des Auftrags und Abstimmung
Zu Beginn des Auftrags werden, soweit erforderlich, Ziele, Inhalte, technische Rahmenbedingungen, gestalterische Vorgaben, Termine und Zuständigkeiten abgestimmt.
Entwürfe, Muster, Layouts und Zwischenstände dienen der Abstimmung und sind nicht zur Veröffentlichung, Weitergabe, Vervielfältigung oder sonstigen Nutzung bestimmt, solange M+N sie nicht ausdrücklich freigegeben hat oder entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
Legt M+N mehrere Entwürfe oder Gestaltungsrichtungen vor, wählt der Kunde eine Richtung für die weitere Bearbeitung aus. Die parallele Weiterbearbeitung mehrerer Entwürfe oder der Wechsel zu einer anderen Entwurfsrichtung kann zusätzlichen Aufwand auslösen.
Der Kunde prüft vorgelegte Zwischenstände, Entwürfe, Reinzeichnungen, Texte, Daten und Korrekturen sorgfältig und gibt Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten Fristen. Verzögert sich die Rückmeldung des Kunden, können sich vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
5. Abnahme und Freigabe
Soweit es sich bei den Leistungen von M+N um werkvertragliche Leistungen handelt, erfolgt nach Fertigstellung eine Abnahme durch den Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Vorlage zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von zehn Werktagen in Textform mitzuteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine nachvollziehbare Mängelrüge und nutzt der Kunde die Leistung produktiv oder gibt sie zur Veröffentlichung, Produktion oder sonstigen Verwendung frei, gilt die Leistung als abgenommen, sofern M+N den Kunden bei Übergabe auf diese Folge hingewiesen hat.
Mit Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen, Druckdaten, Texten, Bildmaterial, Layouts, Websites oder sonstigen Arbeitsergebnissen übernimmt der Kunde die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Inhalte, insbesondere für Namen, Zahlen, Preise, Termine, Adressen, Rechtschreibung, Bildauswahl und sachliche Angaben, soweit diese nicht von M+N zu verantworten sind.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt M+N alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Unterlagen, Bilder, Texte, Logos, technischen Daten und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Der Kunde versichert, dass er zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Materialien berechtigt ist und dass durch deren vertragsgemäße Verwendung keine Rechte Dritter verletzt werden. Dies betrifft insbesondere Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte und sonstige Schutzrechte.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm gelieferten Inhalte sowie für fachliche, technische oder branchenspezifische Aussagen, soweit diese auf seinen Angaben beruhen.
Wird M+N wegen der Verwendung vom Kunden bereitgestellter Materialien oder Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde M+N von berechtigten Ansprüchen frei, sofern er die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
7. Rechte an Entwürfen, Präsentationen und Vorarbeiten
Alle von M+N erstellten Entwürfe, Konzepte, Skizzen, Präsentationen, Layouts, Reinzeichnungen, Texte, Designs, Illustrationen, Dateien, Quellmaterialien, Ideen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und bis zur ausdrücklichen Einräumung von Nutzungsrechten Eigentum beziehungsweise Rechtebestand von M+N.
Wird nach Beratung, Präsentation oder Entwurfsleistung kein Auftrag erteilt, verbleiben sämtliche Rechte an den präsentierten Unterlagen, Ideen und Arbeitsergebnissen bei M+N. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese zu nutzen, zu bearbeiten, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen, an Dritte weiterzugeben oder in abgeänderter Form zu verwenden.
Eine Vergütung für Beratung, Präsentation oder Konzeptentwicklung begründet nur dann Nutzungsrechte, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
8. Urheberrechte und Nutzungsrechte
Soweit die Leistungen von M+N urheberrechtlich oder auf andere Weise schutzfähig sind, räumt M+N dem Kunden nach vollständiger Bezahlung die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Nutzungsrechte ein.
Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck, räumlich beschränkt auf die Bundesrepublik Deutschland und zeitlich beschränkt auf die Dauer, die für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist.
Weitergehende Nutzungen, insbesondere Bearbeitung, Weiterentwicklung, Weitergabe an Dritte, Nutzung in anderen Medien, Nutzung für andere Unternehmen, Marken oder Produkte, internationale Nutzung, ausschließliche Nutzung oder zeitlich unbegrenzte Nutzung, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
M+N bleibt berechtigt, erbrachte Leistungen zu eigenen Referenzzwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen, Portfolios und in sozialen Medien, sofern der Kunde dem nicht aus berechtigtem Interesse widerspricht oder eine Geheimhaltungsvereinbarung entgegensteht.
M+N ist berechtigt, auf eine Urheberschaft oder Mitwirkung in branchenüblicher Weise hinzuweisen, soweit dies dem Charakter des Projekts entspricht und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.
9. Fremdleistungen und Drittanbieter
M+N kann zur Durchführung des Auftrags externe Dienstleister, freie Mitarbeitende, Druckereien, Fotografen, Entwickler, Hosting Anbieter, Softwareanbieter oder sonstige Dritte einsetzen, sofern dies für die Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist.
Fremdleistungen werden, soweit nicht anders vereinbart, im Namen und auf Rechnung von M+N oder im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragt. Der Kunde wird über wesentliche Fremdkosten informiert.
Für Leistungen Dritter gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags-, Lizenz- und Nutzungsbedingungen, soweit diese wirksam einbezogen wurden und für den Kunden erkennbar sind.
10. Termine, Lieferfristen und Verzögerungen
Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Die Einhaltung von Terminen setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt, insbesondere Inhalte, Informationen, Freigaben, Zugangsdaten und Entscheidungen fristgerecht liefert.
Verzögerungen, die durch verspätete Mitwirkung des Kunden, nachträgliche Änderungswünsche oder fehlende Freigaben entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere Naturereignissen, Brand, Stromausfall, Krieg, Terror, Streik, behördlichen Maßnahmen, Ausfall technischer Infrastruktur oder vergleichbaren unvorhersehbaren und unvermeidbaren Ereignissen, verlängern sich Fristen angemessen um die Dauer der Störung.
11. Vergütung und Zahlungsbedingungen
M+N erhält für die erbrachten Leistungen die vereinbarte Vergütung. Ist keine Vergütung ausdrücklich vereinbart, gilt die übliche und angemessene Vergütung als vereinbart.
Beratungsleistungen, Konzeptionsleistungen, Präsentationen, Abstimmungen, Recherchen und Vorarbeiten sind vergütungspflichtig, wenn sie vereinbart wurden oder nach den Umständen nur gegen Vergütung zu erwarten sind.
M+N ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können 30 Prozent des Auftragsvolumens bei Auftragserteilung und weitere 30 Prozent bei Vorlage eines wesentlichen Zwischenstands oder bei Lieferung fällig werden.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang ohne Abzug fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, bei Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
M+N ist berechtigt, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener fälliger Forderungen zurückzuhalten, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen ist.
12. Kostensteigerungen und Änderungswünsche
Ergeben sich während der Auftragsdurchführung unvorhersehbare Kostensteigerungen oder wird der Leistungsumfang durch Wünsche des Kunden erweitert, informiert M+N den Kunden hierüber unverzüglich.
Zusätzliche Leistungen und erhebliche Kostensteigerungen werden nach Abstimmung mit dem Kunden auf Grundlage der vereinbarten oder üblichen Stundensätze beziehungsweise Fremdkosten berechnet.
13. Kündigung und Vertragsbeendigung
Der Kunde kann einen Werkvertrag nach den gesetzlichen Vorschriften jederzeit kündigen. In diesem Fall ist M+N berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen und dasjenige anrechnen lassen, was durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft erworben oder böswillig nicht erworben wurde.
M+N kann den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen trotz Aufforderung nicht erbringt, fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet, notwendige Informationen dauerhaft nicht bereitstellt oder die Durchführung des Auftrags aus Gründen unmöglich macht, die aus seiner Sphäre stammen.
Im Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund durch M+N kann M+N die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
14. Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
15. Lieferung, Datenübergabe und Archivierung
M+N erfüllt ihre Leistungspflichten durch Bereitstellung, Übergabe, Versendung oder Veröffentlichung der vereinbarten Arbeitsergebnisse in der vereinbarten Form.
Offene Arbeitsdateien, Rohdaten, Quelldateien, Layoutdateien, Entwicklungsdateien, Quellcodes, Skizzen und interne Arbeitsunterlagen sind nur dann herauszugeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
M+N ist nicht verpflichtet, Daten, offene Dateien oder Projektunterlagen dauerhaft zu archivieren, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung besteht. Eine Archivierung kann nach Absprache gesondert vergütet werden.
16. Mängelansprüche
Der Kunde hat die gelieferten Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel in Textform mitzuteilen.
Bei berechtigten Mängeln ist M+N zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung kann nach Wahl von M+N durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen.
Gestalterische oder konzeptionelle Entscheidungen stellen keinen Mangel dar, soweit sie sich im Rahmen der abgestimmten Vorgaben, der vereinbarten Gestaltungsfreiheit und des vertraglichen Leistungsumfangs bewegen.
Mängelansprüche verjähren gegenüber Unternehmern innerhalb von zwölf Monaten ab Abnahme beziehungsweise Leistungserbringung, soweit gesetzlich zulässig. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
17. Haftung
M+N haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet M+N nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung von M+N ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von M+N.
18. Rechtliche Prüfung und inhaltliche Verantwortung
M+N erbringt keine Rechtsberatung, Steuerberatung oder verbindliche fachrechtliche Prüfung, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde und rechtlich zulässig ist.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm beauftragten oder freigegebenen Inhalte, Werbeaussagen, Veröffentlichungen, Kennzeichnungen, Pflichtangaben, Produktangaben, Impressen, Datenschutztexte, Preisangaben und sonstigen Angaben verantwortlich.
M+N weist auf erkennbare rechtliche Risiken hin, sofern sie im Rahmen der Tätigkeit auffallen. Eine umfassende rechtliche Prüfung durch eine hierzu befugte Stelle wird dadurch nicht ersetzt.
19. Geheimhaltung
M+N behandelt vertrauliche Informationen des Kunden vertraulich. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Auftrags fort.
Vertrauliche Informationen sind solche Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, M+N bereits vorher bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.
20. Abwerbe- und Umgehungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, von M+N im Rahmen des Auftrags eingesetzte Mitarbeitende oder freie Mitarbeitende während der Dauer des Auftrags und für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach dessen Abschluss nicht ohne Zustimmung von M+N unmittelbar für vergleichbare Leistungen zu beauftragen oder abzuwerben.
Dies gilt nicht, wenn der Kontakt unabhängig vom Auftrag bestand oder über allgemein zugängliche Stellenanzeigen zustande kommt.
21. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von M+N.
Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz von M+N ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
22. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Gründen der Nachvollziehbarkeit in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
